"...Gem.
§ 7 Abs. 3 BaföG muss der Fachrichtungswechsel nach dem 1.-2.
Semester aus wichtigem Grund erfolgen. Dies ist in der Regel ein
Neigungswandel und bleibt bei erstmaligem Wechsel ohne Folgen für
die Förderung. Nach dem 3. Semester ist ein unabweisbarer Grund
nachzuweisen, eine Förderung ist dann nur noch als vollverzinsliches
Bankdarlehen möglich. Bei nicht Vorliegen eines unabweisbaren
Grundes ist eine Förderung ausgeschlossen. ..."
Mich dünkt, Studienabbrecher werden von potenziellen Geldgebern nicht gern gesehen. Ich fühle mich diskriminiert. Hätte ich nicht so tolle Leute in Bremen kennen gelernt, würde ich meine 4 Semester dort glatt bereuen.
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