Mittwoch, 24. Oktober 2012

Post vom Bafög-Amt

"...Gem. § 7 Abs. 3 BaföG muss der Fachrichtungswechsel nach dem 1.-2. Semester aus wichtigem Grund erfolgen. Dies ist in der Regel ein Neigungswandel und bleibt bei erstmaligem Wechsel ohne Folgen für die Förderung. Nach dem 3. Semester ist ein unabweisbarer Grund nachzuweisen, eine Förderung ist dann nur noch als vollverzinsliches Bankdarlehen möglich. Bei nicht Vorliegen eines unabweisbaren Grundes ist eine Förderung ausgeschlossen. ..."

Mich dünkt, Studienabbrecher werden von potenziellen Geldgebern nicht gern gesehen. Ich fühle mich diskriminiert. Hätte ich nicht so tolle Leute in Bremen kennen gelernt, würde ich meine 4 Semester dort glatt bereuen.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen